durch eine schriftliche Buchungsbestätigung / Rechnung nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
per Rechnung
bei mehr als 3-tägigen Reisen ist eine Anzahlung von bis zu 20 % des Reisepreises erforderlich, der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Fahrtbeginn fällig.
Bei allen Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen vorgesehen. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, so steht es uns frei, die Reise bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn abzusagen und die voll bezahlte Fahrtgebühr zurückzubezahlen.
Mit der Buchungsbestätigung gleichzeitig
Persönlich, schriftlich oder telefonisch
Rücktritt durch den Kunden
Bei Tagesfahrten fallen bis zum 2. Tag vor der Reise keine Kosten an, später jedoch 100 % des Reisepreises.
Mehrtagesreisen:
bis 6 Wochen vor Reisebeginn € 15,- Bearbeitungsgebühr,
bis 4 Wo. vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, min. € 20,-
bis 2 Wo. vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises,
bis 1 Wo. vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis 2 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises.
Später 100 % des Reisepreises.
Schiffs- und Flugreisen sowie Skandinavien- und Musicalreisen gesonderte Bestimmungen. Veranstaltungskarten sind zur Gänze fällig.
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15 Euro, wobei es dem Reisenden und dem Dritten ausdrücklich gestattet ist, einen niedrigeren oder keinen Mehraufwand nachzuweisen