Mit der unterschriebenen Rücksendung des Vermittlungsangebotes nimmt der Kunde das Angebot des Vermittlers zur Vermittlung einer Reise- oder Beförderungsleistung an. Die Rücksendung hat schriftlich per Post oder Telefax oder eingescannt als Emailanhang (Bilddatei) zu erfolgen. Geht die Annahme des Vermittlungsvertrages nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Vermittlungsangebotes bei dem Vermittler ein, so ist der Vermittler an das Angebot auf Abschluss des Vermittlungsvertrages nicht mehr gebunden. Bei kurzfristigen Vermittlungen, bei denen zwischen Versendung des Vermittlungsangebotes und Reisebeginn weniger als sieben Tage liegen, kann der Vermittler sein Angebot bis zum Zugang der Annahme widerrufen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, jedenfalls aber nicht innerhalb von 24 Stunden, die Annahme des Vermittlungsangebotes schriftlich bestätigt jegliche Vermittlung von fremden Reiseleistungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Leistungen beim Veranstalter.
Zahlung durch Rechnung die vor Reise antritt gezahlt werden muss
Bei einem Reiseantritt bei weniger als 14 Tage ist eine Anzahlung fällig- je nach Reiseveranstalter unterschiedlich.
Bei dem einem sind es 10% bzw. 20% bzw. 50,- Euro vom Gesamtreisepreis.
Die Anzahlungshöhe können Sie auf der Reiseanmeldung sehen.
Bei einem Reiseantritt weniger als 7 Tage ist der Reisepreis sofort zu bezahlen.
Es empfiehlt sich bei kurzfristigen Buchungen den Überweisungsbeleg dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter zu zufaxen- da NUR ein Reiseantritt möglich ist wenn die Reise komplett bezahlt ist.
Jeder Reiseveranstalter kann bis 14 Tage vor Reiseantritt die Reise aufgrund geringer Teilnehmerzahl stonieren.
Ihr Geld bekommen Sie erstattet meist per Verrechnungsscheck.
Sobald die Reise verbindlich beim Reiseveranstalter eingebucht wurde.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts oder Nichtantritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen,
Ja, das können Sie.
Je nach Reiseveranstalter wird dann eine Bearbeitungsgebühr von 10,- bis 15,- Euro pro Person erhoben.
Ja, das können Sie.
Je nach Reiseveranstalter wird dann eine Bearbeitungsgebühr von 10,- bis 15,- Euro pro Person erhoben.